Urteil vom Arbeitsgericht Essen - 6 Ca 290/17

Tenor

I.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, auch über den 31.12.2016 hinaus an die Klägerin eine monatliche Zulage in Höhe von 147,98 € brutto zu zahlen, die dynamisiert wird, pensionskassenpflichtig ist und Bestandteil der tariflichen Zuwendung ist.

II.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.

IV.Der Streitwert beträgt 4.277,44 €.

V.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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