Urteil vom Arbeitsgericht Gelsenkirchen - 3 Ga 3/16

Tenor

  • 1. Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, es zu unterlassen

a)      Mitarbeitern eine Mitarbeitertreueprämie oder sonstige Vorteile für den Fall zu versprechen, dass sie eine verbindliche Kündigungsbestätigung ihrer bisherigen Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmervertretung vorweisen können,

b)      im Betrieb der Verfügungsbeklagten Mitteilungen auszuhängen, in welchen darauf hingewiesen wird, dass man sich im Büro einen Vordruck für die Kündigung abholen könne, wenn man aus der Gewerkschaft austreten möchte,

c)      die Mitarbeiter zu befragen, ob sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, es sei denn, es besteht ein rechtlich anerkennenswerter Grund,

d)     Mitarbeiter mündlich oder schriftlich aufzufordern, aus der Gewerkschaft auszutreten.

  • 2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 1.) wird der Verfügungsbeklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 € angedroht, das in das Ermessen des erkennenden Gerichts gestellt wird, das aber 4.000,00 € im Einzelfall nicht unterschreitet,ersatzweiseOrdnungshaft gegen den gesetzlichen Vertreter der Verfügungsbeklagten.

  • 3. Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.

  • 4. Der Streitwert wird auf 80.000,00 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 37 38 39 40 41 42 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.