Urteil vom Arbeitsgericht Hagen - 4 Ga 14/00

Tenor

Der Verfügungsbeklagte wird verurteilt, den Verfügungskläger als Scanner-Operator entsprechend der bisherigen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses zu beschäftigen.

Der Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Verfahrenswert wird auf DM festgesetzt.


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