Urteil vom Arbeitsgericht Hagen - 5 Ca 2487/12

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.896,25 Euro brutto abzüglich 2.438,54 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30.11.2012 zu zahlen.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits für das vorliegende Urteil.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das vorliegende Urteil auf 7.457,71 Euro und für das gesamte Verfahren auf 10.134,34 Euro festgesetzt.


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