Urteil vom Arbeitsgericht Hamm - 4 Ca 389/09

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39,25 € brutto monatlich für die Zeit von Januar 2008 bis Dezember 2008, insgesamt 471,00 € brutto, nebst 5 % Zin-sen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 18.3.2009 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, einen Betrag von 60,28 € brutto für den Monat Januar 2009 nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 18.3.2009 zu zahlen.

3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeweils monat-lich die Funktionszulage für den Schreibdienst in Höhe von 94,93 € brutto in un-gekürzter Höhe zu zahlen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Streitwert wird auf 3.265,26 € festgesetzt.


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