Urteil vom Arbeitsgericht Hamm - 1 Ca 2230/10

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 90,5 % und die Beklagte zu 9,5 % bei einem Kostenstreitwert von 6.174,50 Euro.

3. Der Streitwert wird auf 4.847,00 Euro festgesetzt.


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