Urteil vom Arbeitsgericht Herford - 1 Ca 975/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3270,24 € brutto abzüglich

1013,66 € netto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über den Basiszinssatz aus 843,40 € seit dem 01.05.2009 und aus weiteren 1403,18 € seit dem 01.07.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2256,58 € festgesetzt.


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