Urteil vom Arbeitsgericht Herford - 1 Ca 1/10

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die Kündigung der Beklagten vom 24.12.2009 noch durch die

Kündigung der Beklagten vom 05.01.2010 beendet worden ist.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss

dieses Kündigungsschutzprozesses zu den Bedingungen der Einstellungsurkunde vom 30.01.1989 als angestellten Facharbeiter weiter zu beschäftigen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 5/7, der Kläger zu 2/7.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 19.770,-- € festgesetzt.


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