Urteil vom Arbeitsgericht Herford - 2 Ca 999/10

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 362,50 € brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.08.2010 zu zahlen, abzüglich bereits durch die Bundesagentur für Arbeit geleisteter 134,25 €.

  • 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 3. Der Kläger trägt 95 v Hd., die Beklagte 5 v Hd. der Kosten des Rechtsstreits.

  • 4. Der Streitwert wird auf 7001,25 € festgesetzt.

  • 5. Die Berufung für die Beklagte wird nicht zugelassen.


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