Urteil vom Arbeitsgericht Herne - 3 Ca 773/08

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu ¼ und der Beklagten zu ¾ auferlegt.

3. Der Streitwert wird auf 7.200,00 € festgesetzt.


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