Urteil vom Arbeitsgericht Herne - 2 Ca 1419/11

Tenor

1.  Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.346,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2011 zu zahlen. 

2.   Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3.   Der Streitwert wird auf 9.346,00 € festgesetzt.


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