Urteil vom Arbeitsgericht Herne - 3 Ca 2134/13

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Sonderzahlung in Höhe von 4.346,00 € brutto zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 88 % und der Beklagten zu 12 % auferlegt.

  • 3. Der Streitwert wird auf 37.758,67 € festgesetzt.

  • 4. Der Antrag auf Ausschließung der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils wird zurückgewiesen.


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