Urteil vom Arbeitsgericht Iserlohn - 5 Ca 2545/08

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.300,00 € brutto nebst 5

Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 31.10.2008 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Der Streitwert wird auf 4.300,00 € festgesetzt.


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