Urteil vom Arbeitsgericht Iserlohn - 5 Ca 1233/09

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 30.03.2009 aufgelöst worden ist.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Mitarbeiter im Versand zu gleichbleibenden Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 4. Der Streitwert wird auf 14.354,80 EUR festgesetzt.


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