Beschluss vom Arbeitsgericht Iserlohn - 3 Ca 2084/15

Tenor

Dem Kläger wird für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe für einen Verfahrensstreitwert in Höhe von 9.000 € mit Wirkung vom 30.11.2015 bewilligt.

Die Beiordnung wird bewilligt. Zur Wahrnehmung der Rechte wird dem Kläger Rechtsanwalt T beigeordnet.

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kläger keinen Beitrag aus dem Einkommen zu den Kosten der Prozessführung zu leisten hat.

Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.


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