Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 1 Ca 1860/00

Tenor

1.      Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.06.2000 wird aufrechterhalten.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen als geschäftsführender Direktor der B…. der Stadt K….. über den 31.08.2000 hinaus weiter zu beschäftigen.

2.       Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.       Streitwert: 68.226,40 DM.


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