Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 8 Ca 13761/02

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 28,28 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2003 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die verbliebene Klage abgewiesen.

3. Die Widerklage ist abgewiesen.

4. Die auf diese Streitentscheidung entfallenden Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 1/10, der Beklagte zu 9/10.

5. Streitwert: 1.933,58 Euro.

6. Die Berufung wird nicht zugelassen.


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