Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 1 Ca 14243/03

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Beklagten seit dem 02. November 1984 besteht.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Der Streitwert wird auf 2.642,- € festgesetzt.


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