Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 22 Ca 1282/06

Tenor

1. Das Arbeitsverhältnis der Parteien ist durch die Kündigung der Beklagten

vom 30.01.2006 nicht aufgelöst worden.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾.

4. Streitwert: 12.000,00 €.

5. Eine gesonderte Zulassung der Berufung erfolgt nicht.


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