Beschluss vom Arbeitsgericht Köln - 2 BV 108/06

Tenor

  • I Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragsteller über alle Arbeitsunfälle von schwerbehinderten und schwerbehinderten gleichgestellten Mitarbeitern des Dezernats 9 des Antragsgegners zeitnah zu informieren.

  • II Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

  • III Dieser Beschluss ergeht kostenfrei.             


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