Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 22 Ca 2074/07

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für die Dauer von 5 Jahren ab dem 17.08.2007 Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Vergütung zu gewähren.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 6.000,00 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.