Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 10 Ca 240/08

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristungsabrede vom 14.12.2006 aufgelöst worden ist.

2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt das beklagte Land.

3. Streitwert: 6.600 €.


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