Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 22 Ca 9341/07

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 810,46 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB aus einem Betrag von 243,70 € seit dem 01.07.2007, aus einem Betrag in Höhe von 141,69 € seit dem 01.08.2007, aus einem Betrag von 141,69 € seit dem 01.09.2007, aus einem Betrag von 141,69 € seit dem 01.10.2007 sowie aus einem Betrag von 141,69 € seit dem 01.11.2007 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.11.2007 mindestens bis zur nächsten Leistungsbeurteilung eine Leistungszulage in Höhe von 644,79 € brutto monatlich zu zahlen und den Eurowert dieser Leistungszulage ab dem 01.07.2007 bei der Berechnung von variablen Entgeltbestandteilen, Durch-schnittsvergütungen und Sonderzahlungen zu berücksichtigen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Der Streitwert wird auf 5.100,84 € festgesetzt.


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