Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 3 Ca 9393/07

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 416,24 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.09.2007 zu zahlen (mittleres Zinsdatum).

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 01.11.2007 bis 31.08.2008 727,70 € brutto über die anerkannte und gezahlte Leistungszulage von monatlich 258,36 € hinaus zu zahlen.

3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, mindestens bis zur nächsten Leistungsbeurteilung die erhöhte Leistungszulage von 72,77 € zu zahlen und diese auch bei der Berechnung von variablen Entgeltbestand teilen, Durchschnittsvergütungen und Sonderzahlungen zu berücksichtigen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

5. Streitwert: 1.842,53 €.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.