Beschluss vom Arbeitsgericht Köln - 14 BV 324/08

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Gewerkschaft der keine tariffähige Gewerkschaft ist.

2. Es wird festgestellt, dass die Gewerkschaft der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrags zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen für Mehrwertbriefdienstleistungen mit dem Arbeitgeberverband der und des Tarifvertrags

im Dezember 2007 keine tariffähige Gewerkschaft war.


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