Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 17 Ca 1232/08

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot des Klägers vom 11.12.2007 auf Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit von 150 auf 173 Monats-stunden anzunehmen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 953,52 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.05.2008 zu zahlen

ferner 10,96 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.05.2008,

ferner 175,36 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.05.2008.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten.

5. Streitwert: 8.171,36 €.


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