Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 22 Ca 9333/07

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger 315,77 € Energiebeihilfe 2007 nebst fünf Prozentpunkten Zins über dem Basiszinssatz seit dem 06.02.08 zu zahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger 579,78 € Werkrente für die Monate Mai 07 bis Januar 08 nebst fünf Prozentpunkten Zins über dem Basiszinssatz seit dem 06.02.08 zu zahlen.

3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Streitwert: 895,55 €.

5. Die Berufung gegen die Nr. 1 und 2. des Urteils wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.