Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 1 Ca 7841/08

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die vier jeweils mit Schreiben vom 25.09.2008 ausgesprochenen Kündigungen der Beklagten weder fristlos noch hilfsweise ordentlich beendet worden ist.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Der Streitwert wird auf 6.000,00 € festgesetzt.


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