Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 15 Ca 3374/09

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass für die betriebliche Altersversorgung des Klägers der Tarif-vertrag über die Versorgungszusage des .......vom 01.07.2003 für Arbeitneh-mer/innen, deren unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem .....vor dem 01.01.1994 be-gonnen hat (TV-VZ 2005), gilt.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

3. Der Streitwert beträgt 4.000,00 €.


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