Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 12 Ca 4882/09

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 14.5.2009 nicht aufgelöst wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Sachbearbeiterin in der Maklerverwaltung zu unveränderten Arbeitsbedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiterzubeschäftigen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Streitwert: 12.616 €.


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