Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 13 Ca 2021/11

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weiteren Freizeitausgleich für geleistete Betriebsratsarbeit in den Monaten Juli 2010 bis April 2011 im Umfang von 234,90 Stunden zu gewähren.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 168,78 EUR (i.W. einhundertachtundsechzig Euro, Cent wie nebenstehend) netto zu zahlen.

  • 3. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  • 4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.

  • 5. Streitwert: 3.748,62 €.


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