Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 18 Ca 2932/11

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 189,08 € festgesetzt.


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