Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 9 Ca 7302/11

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 700 € zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger zu 93 % und die Beklagte zu 7%.

4. Der Streitwert beträgt 10.414,29 €.

5. Die Berufung wird für die Beklagte gegen den Tenor zu 1) gesondert und im Übrigen nicht gesondert zugelassen.


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