Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 11 Ca 10449/10

Tenor

1.)    Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die ordentliche Kündigung vom 17.12.2010 aufgelöst worden ist.

2.)    Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die im Gütetermin vom 20.01.2011 erklärte Anfechtung und/oder durch die schriftliche Anfechtungserklärung vom 19.01.2011 aufgelöst worden ist.

3.)    Das beklagte Land wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen zu beschäftigen.

4.)    Das beklagte Land. wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, dass sich auf Führung und Leistung erstreckt.

5.)    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6.)    Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und das beklagte Land zu 90 %.

7.)    Streitwert: 18.360,00 €


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