Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 19 Ca 10572/10

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.679,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 283,61 € seit dem jeweiligen Monatsersten seit September 2009 bis Januar 2011 sowie aus je 303,61 € seit dem jeweiligen Monatsersten seit Februar 2011 bis Mai 2012 zu zahlen.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger jeweils zum Ersten eines Monats, beginnend mit dem 01.06.2012, über die unstreitigen 1.105,00 € hinaus jeweils 303,61 € zu zahlen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 4. Der Streitwert beträgt 12.751,62 €.


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