Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 1 Ca 9861/11

Tenor

1.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 378.117,41 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2011 zu zahlen.

2.              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.              Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 37,5 % und die      Beklagte zu 62,5 %.

4.              Der Streitwert wird auf 604.987,85 € festgesetzt.


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B E R U F U N G

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