Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 2 Ca 4314/12

Tenor

  • 1

    Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 10.05.2012 nicht beendet wurde.

  • 2

    Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Lager- und Transportarbeiter weiter zu beschäftigen.

  • 3

    Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

  • 4

    Streitwert: 13.706,24 Euro


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