Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 1 Ca 9278/12

Tenor

1.              Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 05.11.2012, zugegangen am 09.11.2012, nicht aufgelöst worden ist.

2.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.009,42 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2013 zu zahlen.

3.              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.              Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 18,1 % und die      Beklagte zu 81,9 %.

5.              Der Streitwert wird auf 18.157,84 € festgesetzt.


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B E R U F U N G

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