Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 14 Ga 65/14

Tenor

  • 1. Die Verfügungsbeklagte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, dem Verfügungskläger in der Zeit vom 28.07.2014 bis zum 22.08.2014 Urlaub zu gewähren.

  • 2. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  • 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.902,19 EUR festgesetzt.


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