Teilurteil vom Arbeitsgericht Köln - 19 Ca 5400/13

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird im Wege der Stufenklage verurteilt, dem Kläger eine schriftliche Berechnung und Erläuterung seiner Ansprüche nach der Carry-Regelung „Neugeschäft“ für das Jahr 2009 zu erteilen (Antrag zu 4), erste Stufe).

  • 2. Die Beklagte wird im Wege der Stufenklage verurteilt, dem Kläger eine schriftliche Berechnung und Erläuterung seiner Ansprüche nach der Carry-Regelung „Neugeschäft“ für das Jahr 2010 zu erteilen (Antrag zu 5), erste Stufe).

  • 3. Die Beklagte wird im Wege der Stufenklage verurteilt, dem Kläger eine schriftliche Berechnung und Erläuterung seiner Ansprüche nach der Carry-Regelung „Neugeschäft“ für das Jahr 2011 zu erteilen (Antrag zu 6), erste Stufe).

  • 4. Die Beklagte wird im Wege der Stufenklage verurteilt, dem Kläger eine schriftliche Berechnung und Erläuterung seiner Ansprüche nach der Regelung „Nostro-Carry“ für das Jahr 2010 zu erteilen und dem Kläger Einsicht in die der Beklagten vorliegenden Unterlagen bezüglich der Nostro-Bestandsinvestments und ihrer Entwicklung zu gewähren (Antrag zu 7), erste Stufe).

  • 5. Die Beklagte wird im Wege der Stufenklage verurteilt, dem Kläger eine schriftliche Berechnung und Erläuterung seiner Ansprüche nach der Regelung „Nostro-Carry“ für das Jahr 2011 zu erteilen und dem Kläger Einsicht in die der Beklagten vorliegenden Unterlagen bezüglich der Nostro-Bestandsinvestments und ihrer Entwicklung zu gewähren (Antrag zu 8), erste Stufe).

  • 6. Die Klage wird abgewiesen, soweit der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung über eine dem Kläger zustehende Ergebnisbeteiligung durch Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 begehrt (Antrag zu 1), erste Stufe).

  • 7. Die Klage wird abgewiesen, soweit der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung über eine dem Kläger zustehende Ergebnisbeteiligung durch Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 begehrt (Antrag zu 2), erste Stufe).

  • 8. Die Klage wird abgewiesen, soweit der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung über eine dem Kläger zustehende Ergebnisbeteiligung durch Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 begehrt (Antrag zu 3), erste Stufe).

  • 9. Die Klage wird im Hinblick auf Antrag zu 9) abgewiesen.

  • 10. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

  • 11. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 120.000,- festgesetzt.


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