Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 11 Ca 1273/14

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht durch die fristlose Kündigung der Beklagten zu 1. vom 30.01.2014 zum 31.01.2014 beendet worden ist.

  • 2. Es wird festgestellt, dass das Anstellungsverhältnis der Klägerin auf die Beklagte zu 2. übergegangen ist und zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 2. ein Anstellungsverhältnis zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1. besteht.

  • 3. Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an die Klägerin den ausstehenden Bruttolohn von Februar 2014 bis einschließlich Juli 2014 von insgesamt 24.956,94 EUR (6 x 4159,49 EUR) abzüglich des Arbeitslosengeldes in Höhe von 8.517,60 EUR zu zahlen.

  • 4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/5, die Beklagte zu 1. zu 1/5 und die Beklagte zu 2 zu 2/5.

  • 6. Streitwert: 45.754,39 EUR


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 24 26 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 75 76

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.