Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 2 Ca 1738/14

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 25.02.2014 aufgelöst wurde.

  • 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 35 % und die Beklagte zu 65 %.

  • 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

  • 5. Streitwert: 21.500,- Euro


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