Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 3 Ca 9530/14

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger monatlich ab dem 1.9.2015 bis zum 31.5.2017 eine Betriebsrente in Höhe von 101,71 €  vorbehaltlich der Anpassung nach § 16 BetrAVG zu zahlen.

  • 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 3. Die Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger zu 53% und die Beklagte zu 47%.

  • 4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.

  • 5. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 9.061,15 €.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 35 36 37 38 40 41 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.