Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 15 Ca 569/16

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 300 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2015.

  • 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits hat zu 1/10 die Beklagte zu tragen und zu 9/10 die Klägerin.

  • 4. Der Streitwert beträgt 2.696,00 EUR.


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