Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 12 Ca 1055/16

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 113,28 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem BZS aus jeweils 18,88 Euro seit dem 1.3., dem 1.4., dem 1.5., dem 1.6., dem 1.7. und dem 1.8.2014 zu zahlen.

  • 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  • 4. Der Kostenstreitwert beträgt 27.121,-- Euro.

  • 5. Der Urteilsstreitwert beträgt 26.211,24 Euro.

  • 6. Die Berufung wird gesondert zugelassen.


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