Beschluss vom Arbeitsgericht Köln - 1 BV 155/17

Tenor

1.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 3. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

2.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 2. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

3.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 3. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

4.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Herrn xxxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 1. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

5.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 1. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

6.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Herrn xxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 3. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

7.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 3. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

8.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Herrn xxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 2. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

9.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 3. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

10.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Herrn xxxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 3. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

11.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Herrn xxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 3. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

12.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 2. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

13.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 3. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

14.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 1. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

15.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 2. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

16.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Herrn xxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 2. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

17.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 2. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

18.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 2. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

19.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 2. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

20.              Dieser Beschluss ergeht kostenfrei.


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B e s c h w e r d e

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