Urteil vom Arbeitsgericht Krefeld - 1 Ca 1225/07

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Antrag des Klägers vom 12.04.2007 auf Reduzierung der Arbeitszeit von bislang 40 auf nunmehr 30 Wochenstunden für die Dauer der Elternzeit vom 01.06.2007 bis zum 08.10.2007 zuzustimmen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.586,21 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.862,07 € seit dem 01.07.2007, aus 11.724,14 € seit dem 01.08.2007 und aus 17.586,21 € brutto seit dem 01.09.2007 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 742,02 € zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 6.420,37 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2007 zu zahlen.

5. Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

6. Der Streitwert wird auf 40.380,78 € festgesetzt.


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