Urteil vom Arbeitsgericht Krefeld - 1 Ca 950/07

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Änderungskündigung der Beklagten, ausgesprochen mit auf den 26.02.2007 datiertem Schreiben, welches dem Kläger am 27.02.2007 zugegangen ist, sozial nicht gerechtfertigt ist.

2.Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Änderungskündigung der Beklagten, ausgesprochen mit auf den 21.03.2007 datiertem Schreiben, dem Kläger zugegangen am 22.03.2007, sozial nicht gerechtfertigt ist.

3.Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

4.Der Streitwert wird auf 7.386,-- € festgesetzt.


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