Urteil vom Arbeitsgericht Krefeld - 1 Ca 2190/08

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 29.08.2008 nicht beendet wird.

2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Maschinenführer weiter zu beschäftigen.

3.Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

4.Der Streitwert wird auf 11.650,00 € festgesetzt.


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