Urteil vom Arbeitsgericht Minden - 2 Ca 1904/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Vergütung für Juli 2003 in Höhe von 1.278,16 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.08.2003 auf den sich ergebenden Nettobetrag zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Lohn für August 2003 in Höhe von 1.437,24 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der EZB ab dem 10.09.2003 auf den sich ergebenden Nettobetrag abzüglich gezahlter 560,06 € netto zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 5 % und die Beklagte zu 95 %.

Der Streitwert wird auf 5.058,84 € festgesetzt


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